Internationale Nikolauswanderung in Hüttigweiler

1. Teilnahme:

Der Wandertag wird für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet und nach den Richtlinien des Deutschen Volkssportverbandes e.V. (DVV) im IVV durchgeführt. Mit der Meldung zu dieser Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Richtlinien des DVV an. Er verpflichtet sich, die sportlichen und umweltschützenden Grundsätze einzuhalten.

2. Start und Ziel: Illtalhalle in Hüttigweiler, Pfarrstraße

3. Startzeiten: Samstag 30. Nov. 2013 und Sonntag 01. Dez. 2013: 7.00 bis 13.00 Uhr

4. Zielschluss: Samstag 30. Nov. 2013 und Sonntag 01. Dez. 2013: 17.00 Uhr

5. Streckenlänge: 5, 10 und 20 km

6. Auszeichnung:

In diesem Jahr bieten wir keine neue Medaille als Auszeichnung an. C-Medaillen der vergangenen Jahre können erwandert werden, solange der Vorrat reicht.

7. Startgebühr:

1,50 € (3,00 € bei gewünschter Auszeichnung). Alle Teilnehmer erhalten eine Startkarte.

8. Voranmeldungen, Einzel- und Gruppenmeldungen:

Bis spätestens 23.11.2013 durch Einzahlung der Teilnehmergebühren auf das Konto-Nr.: 302 217 009 bei der Bank 1 Saar VB Neunkirchen (BLZ 591 900 00) mit Name und kompletter Adresse, sowie Streckenlänge auf einer Liste für Gruppenmeldungen. Für Einzelmelder sind ebenfalls Name und vollständige Adresse erforderlich.

9. Versicherungen:

Die Veranstaltung ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Der Versicherungsschutz ersteckt sich auf das Start- und Zielgelände und die markierten Strecken. Es besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer. Hierbei gilt der Versicherungsschutz für Unfälle, die sich während der Veranstaltung auf den markierten Strecken ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen, mit Namen und vollständiger Adresse versehenen Startkart ist. Eine Haftung bei Unfällen außerhalb der markierten Stecken ist ausgeschlossen. Die Versicherungsleistungen und der Meldebogen liegen beim Veranstalter vor.

10. Kontrollstellen:

Die erworbene Startkarte ist auf der Strecke mitzuführen und an den Kontrollstellen zur Kennzeichnung persönlich vorzulegen. Teilnehmer mit mehreren Startkarten oder, wenn Name und Addresse nicht ausgefüllt sind, werden zurückgewiesen.

11. Verpflegung:

Jeder Teilnehmer mit gültiger Startkarte erhält an den Verpflegungsstellen kostenlos Tee und Bouillon. An Start und Ziel erhalten Sie gegen ein geringes Entgelt eine Mahlzeit.

12. IVV-Wertung:

Der IVV-Wertungsstempel sowie die Auszeichnung werden nach absolvierter Strecke nur bei persönlicher Vorlage und namentlicher Übereinstimmng von Startkarte und Wertungsheft erteilt, wenn alle Streckenkontrollstempel vorhanden sind. Die Veranstaltung wird gemäß den Teinahmebedingungen für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet. Teilnehmer mit mehreren Startkarten werden zurückgewiesen. Der IVV-Wertungsstempel wird ausschließlich in verbandseigene Wertungshefte gegeben. Bei Wandertagen erhält der Teilnehmer pro Veranstaltungstag und Volkssportart einen IVV-Wertungsstempel der Teilnahmewertung. Wird die Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils eine eigene Startkarte erforderlich. In das IVV-Wertungsheft (Kilometerwertung) wird bei allen Teinehmern die tatsächlich zurückgelegte Strecke eingetragen.

13. Der Sanitätsdienst erfolgt gemäß den kommunal- und landesgesätzlichen Bestimmungen durch das DRK, Ortsverband Hüttigweiler-Hirzweiler.

14. Name und Anschrift des Verantwortlichen für die Veranstaltung und Auskunft:

Gerd Angel, Bergstr. 7b, 66557 Illingen-Hüttigweiler, Tel.: 06825/41573
Friedel Glod, Tholeyer Str. 48, 66557 Illingen-Hüttigweiler, Tel.: 06825/43356
EMail: ebsaar@web.de

 

15. Wichtige Hinweise:

Werbung für Veranstaltungen, die für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet werden, sind auf dem Start- und Zielgelände erlaubt. Gewerbliche Verkaufsstände Dritter sind nur zulässig, soweit sie für die Gemeinnützigkeit des Veranstalters unschädlich sind. Abfälle bitte nur in die bereitgestellten Abfallbehälter werfen. Bei der Überquerung bzw. der Benutzung von Straßen ist die StVO zu beachten. Wegen Tollwutgefahr sind Tiere an der Leine zu führen. Rauchen ist im Wald verboten. Wurde die Startgebühr überwiesen, ist der Einzahlungsbeleg mitzubringen. Nicht abgeholte Startkarten verfallen ohne Rückerstattung der Gebühr oder Aushändigung der Auszeichnung. Bei Schnee und Eis werden die Wanderwege nicht gestreut oder geräumt. Der Wanderer werden daher um besondere Vorsicht gebeten.
Nächste Bahnstation: Wemmetsweiler und Illingen